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   VG Frankfurt/Main, 17.12.2014 - 5 K 393/14.F   

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https://dejure.org/2014,41930
VG Frankfurt/Main, 17.12.2014 - 5 K 393/14.F (https://dejure.org/2014,41930)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.12.2014 - 5 K 393/14.F (https://dejure.org/2014,41930)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 5 K 393/14.F (https://dejure.org/2014,41930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Nr. 14 EEG 2012, der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008, Abschnitt C Klassifikation
    Keine Begrenzung von der EEG Umlage für das Jahr 2013 nach §§ 40 ff EEG 2012 für ein Unternehmen, welches Kupferkabel recycelt und hieraus Kupfergranulat und Kunststoffgranulat herstellt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Begrenzung von der EEG Umlage für das Jahr 2013 nach §§ 40 ff EEG 2012 für ein Unternehmen, welches Kupferkabel recycelt und hieraus Kupfergranulat und Kunststoffgranulat herstellt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Metallrecyclingunternehmens gegen die Bundesrepublik abgewiesen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klage eines Metallrecyclingunternehmens gegen die Bundesrepublik abgewiesen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der EEG-Umlage für Metallrecyclingunternehmen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Metallrecyclingunternehmens gegen die Bundesrepublik abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.12.2014 - 5 K 393/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat - worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat - in seiner Entscheidung vom 31.05.2011, Az.: 1 BvR 857/07 bezüglich einer steuerrechtlich relevanten Zuordnung eines Betriebes zum verarbeitenden Gewerbe in seinem Orientierungssatz 2a ausgeführt:.
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.12.2014 - 5 K 393/14
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist (Ausschlussfrist) zum 30. Juni 2012 (vgl. § 43 Abs. 1 EEG) bestand (siehe hierzu auch BVerwG, Urt. v. 31.05.2011 - 8 C 52/09 -).
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